Förderung von LED-Beleuchtung
Seit 01. Januar 2021 fördert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien für Neubau- und Bestandsgebäude. Die Förderung gilt für Innen-, Außen- und Straßenbeleuchtung.
Das Programm ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und gilt bis 31. Dezember 2030. Mit Beratung durch einen Effizienzexperten kann ein Zuschuss in Höhe von 20 Prozent über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder seit 1. Juli 2021 ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Neben Investitionen werden auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent gefördert. Das Programm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht.
Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) – Novellierte Kommunalrichtlinie am 13.01.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht
Die beleuchtungsspezifischen Abschnitte sind hier zu finden:
- in der Kommunalrichtlinie ab Seite 19 (Abschnitt 4.2) –> 20211214 NKI Kommunal RL 0 (1)
- im technischen Annex ab Seite 16 (Abschnitt 2) –> 20211214 NKI Kommunal RL Technischer Annex 0 (1)
- und in der Förderquotentabelle im zweiten Abschnitt –>20211214 Förderquotentabelle Novellierte Kommunalrichtlinie 2022
Alle Informationen zur novellierten Kommunalrichtlinie finden Sie zusammengefasst auch unter folgendem Link:
Den Originalauszug des Bundesanzeigers können Sie folgendem Link entnehmen:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?7
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Kommunen
- Wohnungseigentümerschaften
- Freiberufler
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
In welcher Höhe wird gefördert?
- Der Fördersatz beträgt pauschal bei 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben decken auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro.
- Der Direktzuschuss läuft über der BEG Förderung mit einem Kredit von 20 Prozent des Tilgungszuschusses
- Der Zuschuss für Innenbeleuchtung beträgt 40 % und Außenbeleuchtung 55 %.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Anlagen älter als 5 Jahre
- Weitere Nutzung 10 Jahre
- Einbindung eines Effizienzexperten (nach Expertenliste)
- Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro netto
Was wird gefördert?
- Installation von fortschrittlichen Beleuchtungssystem in Bestandsgebäuden. Bestandsgebäude sind alle Gebäude älter als 5 Jahre.
- tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerungen
- Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieeffizienzexperten oder einen zusätzlich beauftragten Dritten (Dritte dürfen nicht in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen stehen oder Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben vermitteln
Technische Mindestanforderungen
- Systemlichtausbeute bei LED Lichtbandleuchten mind. 140lm/W, ansonsten 120lm/W
- Lichtstromerhalt LED Leuchten > L80/50.000h
- Bestätigung eines Energieeffizienz-Experte
- Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen
- Vorhabens bezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und –kosten.
Dieser Beitrag stellt einen Überblick über die neuen Förderungen im Jahr 2022 dar. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit auf eine bessere Ausleuchtung mit gleichzeitig dauerhaft niedrigeren Energiekosten und modernisieren Sie durch die umfassenden staatlichen Förderungen Ihre Räumlichkeiten.
Ihr Kontakt
Sie benötigen Hilfe bei der Lichtauswahl oder haben eine Rückfrage. Der DOTLUX Außendienst hilft Ihnen gerne weiter.