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Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder lagert, unterliegt strengen Hygienevorschriften.
Seit 1998 ist durch die Lebensmittelhygieneverordnung das Hazard Analysis and Critical Control Point (HACCP)-Konzept im deutschen Recht verankert. Es regelt die Vorgaben zur Sicherheit von Lebensmitteln für Verbraucher.
Auch die installierte Beleuchtungsanlage ist ein Teil dieser Vorgaben.
So dürfen beispielsweise nur Leuchten zum Einsatz kommen:
– in denen kein Glas verbaut ist
– in denen ausschließlich abgedeckte Leuchtmittel verwendet werden
– die bruchsicher sind
– die je nach Einsatzgebiet Feuchtigkeit, Kälte, Erschütterungen und chemischen Reinigungsmitteln trotzen.
Leuchten, die diese Vorgaben erfüllen, sind bei DOTLUX mit dem FOOD READY – Logo gekennzeichnet, wie z.B. die Feuchtraumleuchten unserer MISTRAL-Serie