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Förderung von LED-Beleuchtung

Förderung von LED-Beleuchtung

Seit 01. Januar 2021 fördert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien für Neubau- und Bestandsgebäude. Die Förderung gilt für Innen-, Außen- und Straßenbeleuchtung.

Das Programm ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und gilt bis 31. Dezember 2030. Mit Beratung durch einen Effizienzexperten kann ein Zuschuss in Höhe von 20 Prozent über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder seit 1. Juli 2021 ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Neben Investitionen werden auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent gefördert. Das Programm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht.

Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) – Novellierte Kommunalrichtlinie am 13.01.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht

Die beleuchtungsspezifischen Abschnitte sind hier zu finden:

Alle Informationen zur novellierten Kommunalrichtlinie finden Sie zusammengefasst auch unter folgendem Link:

Neue Kommunalrichtlinie: Noch mehr Möglichkeiten für den kommunalen Klimaschutz | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums

Den Originalauszug des Bundesanzeigers können Sie folgendem Link entnehmen:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?7

Wer wird gefördert?
In welcher Höhe wird gefördert?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Was wird gefördert?
Technische Mindestanforderungen

 

Dieser Beitrag stellt einen Überblick über die neuen Förderungen im Jahr 2022 dar. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit auf eine bessere Ausleuchtung mit gleichzeitig dauerhaft niedrigeren Energiekosten und modernisieren Sie durch die umfassenden staatlichen Förderungen Ihre Räumlichkeiten.

Ihr Kontakt

Sie benötigen Hilfe bei der Lichtauswahl oder haben eine Rückfrage. Der DOTLUX Außendienst hilft Ihnen gerne weiter.

 

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